
SAA-/ ENS-/ und ELA-Anlagen
Anlagen für die Beschallung oder auch ELA (= Elektroakustik) - Anlagen werden in den Gebäde eingesetzt, um Hintergrundmusik und/oder Werbetexte z.B. in Kaufhäusern zu übertragen. Dies erfolgt mit der 100-Volt-Technik. Allerdings steckt hinter vielen dieser Anlagen die Konzeption einer Gefahrenmeldeanlage, um eine Evakuierung des Gebäudes/Geländes zu ermöglichen. (SAA = SprachAlarmierungsAnlagen oder ENS = ElektroakustischesNotfallwarnSystem) Daher verfügen viele Bürogebäude, Schulen, Fabrikationen, Rathäuser, Einkaufzentren, Krankenhäuser, Hotels usw. über diese Anlagentechnik.
SAA- und ENS-Anlagen dürfen seit dem 01.09.2013 nur noch von zertifizierten Firmen nach DIN 14675 errichtet und gewartet werden. Siehe Zertfikat
Diese Gefahrenmeldeanlagen unterliegen der Sicherheitsnorm 0833-4
(national) und EN54-4/16/24 (europäisch).
und das bedeutet im Wesentlichen:
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Havarieüberwachung:
Sollte einer der Verstärker ausfallen, so wird automatisch auf einen Ersatzverstärker umgeschaltet. -
Notstromversorgung:
Bei Netzausfall schaltet das System automatisch auf Akkus um.
Die Kapazität ist so auszulegen, dass im Stand-By 4 Stunden und Alarmfall 30 Minuten überbrückt werden können (bei Netz-Ersatz). -
Lautsprecherverkabelung:
Je nach Schutzziel muss die Verkabelung für die Lautsprecher so ausgeführt sein, dass bei Ausfall eines Kabelstrangs sogar sicher gestellt sein muss, dass dieser Bereich trotzdem noch eine Alarmierung erhält (Schutzklasse II).In der Praxis bedeutet das:
jeder Bereich muß mit 2 getrennten Kabeln installiert werden. -
Lautsprecherlinienüberwachung:
Eine Elektronik in der Zentrale muß die einzelnen Lautsprecherlinien auf folgende Kriterien überwachen:
1. Impedanz
2. Kurzschluß
3. Erdschluß
4. Unterbrechung -
Störmeldung:
Sollte eine Störung in der Anlage erfolgen, so ist diese als Sammelstörung so anzuzeigen, dass eine sofortige Benachrichtigung an das Service-Unternehmen erfolgen kann. In der Zentrale ist die aufgetretene Störung im Detail anzuzeigen.
Eine Störung muss innerhalb von 100 Sekunden erkannt und gemeldet werden -
Wartung:
SAA- und ENS-Anlagen sind mit Wartungsvertrag regelmäßig zu warten, je nach Ausführung 2 bis 4 Mal im Jahr.